Der Krankenversicherungsverband Santésuisse besteht auf seiner Position im Streit um die Vergütung von Psychotherapeut:innen in Ausbildung. Der Verband stellt weiterhin in Frage, ob die aktuelle gesetzliche Grundlage genügt, um Psychotherapeut:innen in Ausbildung über ihre Betreuungspersonen zu vergüten und will die Entscheide der kantonalen Gerichte abwarten.
Das Bundesamt für Gesundheit hat in der Verordnung tatsächlich auf eine Spezifizierung der Vergütung von Personen in Ausbildung verzichtet, hält dennoch gegenüber dem Kantonalverband der Zürcher Psychologinnen und Psychologen (ZÜPP) fest: “Wurde eine Leistung von einer Person in Weiterbildung erbracht, gilt sie als von der Person erbracht, welche mit der Beaufsichtigung betraut war. Gegenüber diesen Personen in Weiterbildung hat die Organisation als zugelassener Leistungserbringer Aufsichtspflichten und dafür zu sorgen, dass die Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.” Die Rechtsunsicherheit bleibt hingegen bestehen.
Eine Recherche des Berufsverbandes FSP hat nun ergeben, dass einige relevante Santésuisse-Krankenversicherungen die Leistungen von Personen in Ausbildung durchaus vergüten. In einer Kommunikation Anfang Februar hat FSP veröffentlicht, dass sowohl Visana als auch Swica die Leistungen von Psychotherapeut:innen in Ausbildung bezahlen.
Ausblick Frühjahrssession – Aufweichung der Zulassungskriterien für Kinder- und Jugendpsychotherapie zur Diskussion im Nationalrat
Rund um einen parlamentarischen Vorstoss blicken wir im nächsten Newsletter gespannt Richtung Bern: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats lanciert einen Gesetzesänderungsvorschlag für die Zulassung von Leistungserbringer:innen zur Bekämpfung der akuten Unterversorgung.
In der Frühjahrssession diskutiert der Nationalrat, ob Kantone künftig bei akuter Unterversorgung Leistungserbringer:innen, mit weniger Erfahrung als vom Gesetz gefordert, zulassen dürfen. Während anfangs nur Leistungserbringer:innen der Grundversorgung adressiert wurden, haben kommissionsinterne Diskussionen dazu geführt, dass die Neuregelung nun auch auf Leistungserbringer:innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ausgeweitet wurde. Wir berichten im nächsten Newsletter, wie der Nationalrat darüber debattiert.