Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Umgang mit meiner Patientenakte
Die Patientenakte (mit allen die Patient:in betreffenden Daten) wird von der WePractice AG (jeweils zusammen mit ihren Mitarbeitenden: „wir", „uns") geführt und aufbewahrt. Die Patient:in (jeweils inkl. ihrer gesetzlichen Vertretung) hat grundsätzlich Anspruch darauf, eine Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten. Vorbehalten bleiben Einschränkungen, zu denen wir berechtigt oder verpflichtet sind (z.B., wenn die Patientenakte Angaben zu anderen Personen enthält, die wir aufgrund überwiegender Interessen dieser Personen der Patient:in nicht herausgeben dürfen).
Die Patientenakte darf von den Gesundheitsfachpersonen der WePractice AG für die Behandlung oder Betreuung der Patient:in oder die Abwicklung des Behandlungsvertrags mit ihr bearbeitet werden, sowie für die damit zusammenhängende Administration (inkl. des IT-Betriebs), dies jeweils unabhängig vom Standort; „Gesundheitsfachpersonen" umfasst jeweils auch deren Hilfspersonen sowie Supervisor:innen, welche die Tätigkeit von Weiterzubildenden und von Psychotherapeut:innen reflektieren, anleiten, überwachen und weiterentwickeln.
Die Patient:in ermächtigt uns, weitere medizinische Akten oder Auskünfte über sie bei anderen Ärzten, Institutionen oder Spitälern einzuholen oder an diese weiterzugeben, soweit dies für die Behandlung und Betreuung der Patient:in erforderlich ist und sie vorgängig darüber informiert wurde, welche Informationen zu welchen Zwecken bei wem eingeholt bzw. an wen weitergegeben werden. Hierzu entbindet die Patient:in die involvierten Personen von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht. Die Patient:in kann im Einzelfall jederzeit widersprechen oder diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zurückziehen; sie kann uns letzteres insbesondere per Post (WePractice AG, Grubenstrasse 6, 8045 Zürich) oder E-Mail (praxis@wepractice.ch) mitteilen. Die Patient:in erlaubt uns ferner, medizinische Akten oder Auskünfte über sie Dritten offenzulegen, wenn diese Dritten dies nach unserem vernünftigen Ermessen mit dem Einverständnis der Patient:in verlangen.
Verlässt die für Patient:in zuständige Gesundheitsfachperson WePractice, bleibt die Patientenakte bei der WePractice AG, damit wir die Patient:in weiterbehandeln und unseren Aufbewahrungspflichten nachkommen können.
2. Datenbearbeitung bei Online-Therapie
Die Bestimmungen dieser Ziffer 2 betreffen ausschliesslich die Bearbeitung von Daten im Rahmen der Online-Therapie.
Für die Durchführung der Online-Sitzungen können wir externe Dienstleister einsetzen, die ihren Sitz möglicherweise im Ausland haben. Unter https://wepractice.ch/therapie-dl ist angegeben, welche Lösungen welcher Anbieter wir hierzu nutzen.
Die für die Online-Therapie erfolgte Bearbeitung und Speicherung von Daten (insbesondere Gesprächsdaten) kann im Ausland erfolgen, z.B. in Europa und den USA. Wir sorgen dafür, dass die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgt und angemessene Datenschutzgarantien vereinbart sind. Im Ausland bearbeitete und gespeicherte Daten unterstehen jedoch nicht mehr dem Schutz des schweizerischen Rechts, insbesondere auch nicht dem Schweizer Berufsgeheimnis. Ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen können zum Beispiel die Herausgabe dieser Daten an Behörden oder andere Dritte vorsehen.
Mit der Inanspruchnahme von Online-Therapien nimmt die Patient:in diese Umstände zur Kenntnis und entbindet die involvierten Gesundheitsfachpersonen im dargelegten Umfang vom gesetzlichen Berufsgeheimnis. Falls die Patient:in hiermit nicht einverstanden ist, steht ihr das Angebot der Online-Therapie nicht offen. Ihre Behandlung kann in diesem Fall nur in anderer Form stattfinden, insbesondere im Rahmen einer Präsenztherapie.
3. Absagen und Nichterscheinen
Therapiesitzungen können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Sitzung privat verrechnet, d.h., die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Patient:in.
4. Verrechnete Leistungen
Neben den eigentlichen Therapiesitzungen können weitere Leistungen anfallen, die insbesondere der Qualitätssicherung und der Zusammenarbeit mit zuweisenden oder weiteren Stellen dienen. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung des Aufnahmeberichts (dieser wird nach dem Erstgespräch – sofern die Therapie fortgeführt wird – erstellt und dient insbesondere der zuweisenden Stelle), Fallbesprechungen mit Supervisor:innen und weitere Leistungen wie Aktenstudium oder Rücksprachen mit zuweisenden Fachpersonen, Therapieplanung, Diagnostik. Die zuständigen Gesundheitsfachpersonen können zur Erfüllung ihrer Leistungen Hilfspersonen beiziehen.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Sämtliche Leistungen werden in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob sie in Anwesenheit oder Abwesenheit der Patient:in erbracht werden und ob sie von der Gesundheitsfachperson selbst ausgeführt oder an eine Hilfsperson delegiert werden.
5. Abrechnung
Krankenversicherung (KV):
Liegt eine ärztliche Anordnung vor, werden die Leistungen direkt über die Krankenversicherung der Patient:in abgerechnet. Für die direkte Abrechnung mit der Krankenversicherung der Patient:in tritt die Patient:in ihre Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung an WePractice ab. Falls die Patient:in keine direkte Abrechnung über die Krankenversicherung wünscht, hat sie dies uns gegenüber ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen. Wurde uns 14 Tage nach dem Erstgespräch noch keine ärztliche Anordnung eingereicht, gehen wir davon aus, dass keine solche vorliegt.
Liegt keine ärztliche Anordnung vor oder werden die Leistungen aus anderen Gründen nicht oder nur teilweise von der Krankenversicherung übernommen, werden die nicht übernommenen Leistungen privat in Rechnung gestellt, d.h., die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Patient:in.
Andere Sozialversicherungen (UV/MV/IV):
Soll die Abrechnung über die Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung erfolgen, muss vor Therapiebeginn geprüft werden, ob die behandelnde Gesundheitsfachperson dafür abrechnungsberechtigt ist. Ist dies nicht der Fall oder werden die Leistungen aus anderen Gründen nicht oder nur teilweise von den Sozialversicherungen übernommen, wird der nicht übernommene Teil der Behandlung privat verrechnet, d.h., die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Patient:in.
6. Geltende Tarife
Für über die Krankenversicherung oder andere Sozialversicherungen abgerechnete psychotherapeutische Leistungen gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Tarife (inkl. Nachforderungen aufgrund einer Differenz zwischen provisorischem Arbeitstarif und definitivem Tarif). Werden Leistungen privat bezahlt, kommen die hierfür festgelegten privaten Tarife (Selbstzahlertarife) von WePractice zur Anwendung. Tarifänderungen bleiben vorbehalten.
7. Fakturierung, Inkasso, Rechtsstreit
Fakturierung und Inkasso dürfen wir Dritten übertragen und diesen die hierfür erforderlichen Informationen der Patient:in bekanntgeben; unter https://wepractice.ch/inkasso ist angegeben, mit welchen Partnern wir hierzu zusammenarbeiten. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 30 Tage. Bei Selbstzahler:innen wird bei Zahlungsverzug ab der 2. Mahnung jeweils eine Gebühr von CHF 50 erhoben. Nach drei fruchtlosen Mahnungen sind wir berechtigt, den Fall unserem Inkasso-Partner zu übergeben, welcher für uns die Betreibung einleitet und die Forderungen durchsetzt. Für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit zwischen uns und der Patient:in kommt, erlaubt sie uns ferner, die hierfür benötigten Informationen der Patient:in den zuständigen Behörden und Gerichten sowie Rechtsvertretern offenzulegen.
8. Änderung der AGB
WePractice kann diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen anpassen. Für bestehende Behandlungsverträge kündigt sie dies, soweit noch relevant, Patient:innen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf geeignete Weise vorher an. Ohne Widerspruch innert dieser Frist gelten die Änderungen als von der Patient:in akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs behält sich WePractice das Recht vor, den Behandlungsvertrag aufzulösen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Version 01.05.2026