Psychotherapie über die Krankenkasse
Seit dem Anordnungsmodell übernimmt die Grundversicherung psychologische Psychotherapie. Nötig ist dafür eine ärztliche Anordnung. Franchise und Selbstbehalt fallen wie bei jeder anderen medizinischen Behandlung an. So läuft es ab:
Ärztliche Anordnung
Eine Ärztin oder ein Arzt stellt die Anordnung aus, zum Beispiel die Hausärztin, der Kinderarzt oder eine Psychiaterin. Damit sind die ersten Sitzungen ohne weitere Formalitäten über die Grundversicherung gedeckt.
15 Sitzungen
Nach 15 Sitzungen
Ihre Therapeut:in und die anordnende Ärztin besprechen den Verlauf. Ist eine Fortsetzung sinnvoll, folgt eine zweite Anordnung über weitere 15 Sitzungen.
Total 30 Sitzungen
Nach 30 Sitzungen
Für eine Fortsetzung braucht es eine Fallbeurteilung durch eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie eine Kostengutsprache der Krankenkasse.
Fortsetzung möglich
Als Selbstzahler:in
Psychotherapie ist auch ohne ärztliche Anordnung möglich. Sämtliche Kosten werden dann individuell übernommen.
- Kein Arztbesuch nötig
- Keine Meldung an die Krankenkasse
- Volle Flexibilität bei Anzahl und Rhythmus der Sitzungen
190 CHF
230 CHF