Deckung über die Grundversicherung mit ärztlicher Anordnung
Seit dem 1. Juli 2022 können Therapiesitzungen auf Anordnung eines Arztes, wie zum Beispiel Deines Hausarztes, über die Grundversicherung abgerechnet werden. Wenn Du eine solche Anordnung hast, schau im Profil der Therapeut:in unter "Versicherung & Kosten" nach, ob eine Abrechnung über die Grundversicherung möglich ist. Mehr zu Therapiesitzungen auf ärztliche Anordnung erfährst Du hier.
Verfügbare Fachpersonen
Hier findest Du verfügbare Psychotherapeut:innen, welche durch die Grundversicherung gedeckt werden.
Teildeckung durch Zusatzversicherungen
Einige der Therapeut:innen und Berater:innen sind von Zusatzversicherungen anerkannt. Das bedeutet, dass Deine Zusatzversicherung möglicherweise einen Teil der Kosten für Therapie- oder Beratungssitzungen übernimmt. Im Profil der Fachperson unter "Versicherung & Kosten" kannst Du herausfinden, ob und wie viel die Zusatzversicherung übernimmt. Klär vor Deinem ersten Termin direkt mit Deiner Zusatzversicherung die genauen Konditionen zur Kostenübernahme ab.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:in übernimmst Du die Kosten für die Therapie oder Beratung direkt. Einige Vorteile auf einen Blick:
- Keine ärztliche Überweisung notwendig
- Maximale Freiheit bei der Therapiewahl
- Erweiterte Terminverfügbarkeit
- Kein Eintrag in die Krankenversicherungsakte
- Schnellerer und einfacher Prozess