Anordnungsmodell - Neuregelung der Psychotherapie per 1. Juli 2022
Gemäss dem Bundesratsentscheid wird die psychologische Psychotherapie zukünftig von der Grundversicherung bezahlt. Voraussetzung ist, dass sie von einem Arzt angeordnet wird.
Aktuell werden diese nur von der Grundversicherung übernommen, wenn der Therapeut*in bei einem Arzt angestellt ist und die Leistung unter dessen Aufsicht erbracht wird.
Alle Fragen und Antworten zum Anordnungsmodell gibt es auch bei der FSP.
Weitere Voraussetzungen:
kantonale Bewilligung zur Berufsausübung
mindestens 3 Jahre Erfahrung in der klinischen Psychotherapie (Siehe dazu SIWF)
Selbstständigkeit mit eigener Rechnungsstellung
Alle weiterführenden Informationen zur Selbstständigkeit gibt es in unserem Step-by-Step Guide.
Das Anordnungsmodell ist da. Und was jetzt?
Viele Vorteile aber auch noch viele offene Fragen. Unser Step-by-Step Guide hilft Dir den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen und deckt dabei folgende Themen ab:
Praxisbewilligung
Rechtsform
Sozialversicherungen
Fachverbände und Krankenkasse
Praxisadministration
Marketing und Klientenakquise

Wage jetzt den Schritt in die Selbständigkeit
Dank dem Anordnungsmodell werden die Hürden für den Beginn der Selbständigkeit fallen. WePractice unterstützt Dich im Prozess zur selbständigen Therapeut:in. Wir unterstützen unsere Mitglieder beim Aufbau ihrer eigenen Selbständigkeit.
Du möchtest mehr über WePractice und unsere Angeboten erfahren? Gerne geben wir Dir einen ersten Eindruck über WePractice in unserem Video.

Das Anordnungmodell ist da. Und was jetzt?
Wir helfen Dir bereits jetzt den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen.
Checkliste der einzelne Schritte zur Selbstständigkeit
Flexible Raumbuchung für Deine Tätigkeit
Unterstützung bei der Akquisition von neuen Klienten
Intervision und Supervision durchgeführt bei WePractice
Unterstützung und Austausch mit bereits selbstständigen Therapeuten in unserer Community
